Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von BRAINBEAST BRAND an Auftraggeber

Stand 24. Mai 2018

1. Geltung der AGB

1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen von BRAINBEAST BRAND an seine Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.

1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an BRAINBEAST BRAND, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

2. Abwicklung von Aufträgen

2.1 Angebote von BRAINBEAST BRAND an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Aufraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist BRAINBEAST BRAND an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt BRAINBEAST BRAND einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an BRAINBEAST BRAND zu sehen, das der Annahme durch BRAINBEAST BRAND bedarf.

2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.

2.3 Besprechungsprotokolle, die BRAINBEAST BRAND fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.

2.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä., die BRAINBEAST BRAND erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von BRAINBEAST BRAND. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.

3. Beauftragung von Dritten

3.1 BRAINBEAST BRAND ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

3.2 BRAINBEAST BRAND ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen BRAINBEAST BRAND vertragsgemäß mitgewirkt hat zu, erteilen.

3.3 Aufträge an Werbeträger erteilt BRAINBEAST BRAND im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit BRAINBEAST BRAND gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.

4.Vergütung der Leistungen von BRAINBEAST BRAND

4.1 Die Vergütung der Leistungen von BRAINBEAST BRAND wird grundsätzlich individuell zwischen den Parteien vereinbart. Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von BRAINBEAST BRAND erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter von BRAINBEAST BRAND abgerechnet.

4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist BRAINBEAST BRAND berechtigt, ihre Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen.

4.3 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er BRAINBEAST BRAND alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.5 Interne Sachkosten, die BRAINBEAST BRAND zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), berechnet BRAINBEAST BRAND dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis.

4.6 BRAINBEAST BRAND behält sich vor, für zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen.

4.7 Sämtliche Leistungen von BRAINBEAST BRAND verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5.Zahlungsbedingungen

5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

5.2 Rechnungen von BRAINBEAST BRAND sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von BRAINBEAST BRAND anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.

5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich BRAINBEAST BRAND das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.

6.Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung

6.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen von BRAINBEAST BRAND gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert. BRAINBEAST BRAND erfüllt ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung von BRAINBEAST BRAND.

6.2 Zieht BRAINBEAST BRAND zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung 6.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird BRAINBEAST BRAND den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

6.3 BRAINBEAST BRAND ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

6.4 Erstellt BRAINBEAST BRAND im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.

6.5 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen von BRAINBEAST BRAND (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei BRAINBEAST BRAND, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.

6.6 Die in vorstehend 6.1. und 6.2. genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Für die Ausdehnung der Nutzung über das in dem Auftrag angegebene Ende des Werbemitteleinsatzes und/oder über das Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den im Auftrag genannten Medien/Werbeträgern vereinbaren die Parteien im Einzelfall gesondert eine entsprechende Vergütung.

6.7 Soweit die Rechte der von BRAINBEAST BRAND zur Vertragserfüllung herangezogenen Dritten durch die Ausdehnung der Nutzung betroffen sind, ist die Regelung in vorstehend 6.2 entsprechend anzuwenden.

6.8 BRAINBEAST BRAND übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Auftraggeber BRAINBEAST BRAND auf erstes Auffordern frei.

7. Gewährleistung

7.1 Die von BRAINBEAST BRAND erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.

7.2 Liegt ein Mangel vor, den BRAINBEAST BRAND zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat sie das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB.

7.3 BRAINBEAST BRAND gewährleistet darüber hinaus, dass ihre Beratungsleistungen den mit dem jeweiligen Auftrag verbundenen Richtlinien und Vorschriften entsprechen.

7.4 Die Gewährleistungspflicht von BRAINBEAST BRAND erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung von BRAINBEAST BRAND durch den Auftraggeber.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit von BRAINBEAST BRAND wird von dem Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Kunde stellt BRAINBEAST BRAND von Ansprüchen Dritter frei, wenn BRAINBEAST BRAND auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

8.2 Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

8.3 In keinem Fall haftet die BRAINBEAST BRAND für vom Auftraggeber eingebrachte und/oder freigegebene Daten sowie wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

8.4 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten BRAINBEAST BRAND, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von BRAINBEAST BRAND oder ihrer Erfüllungsgehilfen, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

8.5 Bei Schaltaufträgen haftet BRAINBEAST BRAND nicht für mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger). Sie wird in diesen Fällen aber ihre Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.

8.6 Schadensersatzansprüche gegen BRAINBEAST BRAND verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.

9. Verschwiegenheitsverpflichtung 

BRAINBEAST BRAND und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von BRAINBEAST BRAND vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

10.Datenschutz/Datensicherung

10.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an BRAINBEAST BRAND übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

10.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von BRAINBEAST BRAND während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.

10.3 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an BRAINBEAST BRAND sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

11.Schriftform

Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).

12.Erfüllungsort

12.1Erfüllungsort ist der Sitz von BRAINBEAST BRAND. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von BRAINBEAST BRAND.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.